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   OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22   

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https://dejure.org/2022,9404
OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22 (https://dejure.org/2022,9404)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.04.2022 - 2 B 41/22 (https://dejure.org/2022,9404)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. April 2022 - 2 B 41/22 (https://dejure.org/2022,9404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2 SächsVerf Art. 91 Abs. 2 BeamtStG § 9 BeamtStG § 7 SächsHSFG § 59 SächsHSFG § 60
    Konkurrentenstreit; Hochschulprofessur; Bewerbungsverfahrensanspruch Ausländer

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22
    Zwar hat sich die Auswahlentscheidung auch bei dem Statusamt eines Hochschulprofessors nach den in Art. 33 Abs. 2 GG (ebenso Art. 91 Abs. 2 SächsVerf) genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 17).

    Die Berufungskommission hat im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) geschützten Beurteilungskompetenz über die Qualifikation der Bewerber (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 20 m. w. N.) ihre Entscheidung getroffen, die nach dem eingeschränkten gerichtlichen Prüfungsmaßstab keine Fehler erkennen lässt.

  • VG Gelsenkirchen, 18.10.2007 - 12 L 857/07

    Stellenbesetzung, Anforderungsprofil, Bewerbungsverfahrensanspruch, Einstellung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22
    Auf die etwaige Benachteiligung von solchen weiteren Bewerbern kann sich die Antragstellerin jedoch nicht berufen, weil ihr insoweit kein subjektives Recht zusteht (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 18. Oktober 2007 - 12 L 857/07 -, juris Rn. 40).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangwert aus (Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 B 130/19

    Untersagung der Ernennung des ausgewählten Bewerbers für die ausgeschriebene

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.04.2022 - 2 B 41/22
    Ein (einfachrechtlicher) Bewerbungsverfahrensanspruch aus § 9 i. V. m. § 7 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG, der bei der Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern in das Beamtenverhältnis bei Vorliegen wichtiger Gründe Ausnahmen vom Erfordernis der Deutschen-Eigenschaft zulässt, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil nicht die beamtenrechtliche Ernennung im Streit steht (vgl. zu dieser Fallkonstellation OVG Bremen, Urt. v. 5. August 2019 - 2 B 130/19 -, juris), sondern es vorrangig um die Auswahlentscheidung für die Besetzung der ausgeschriebenen Professur geht.
  • OVG Sachsen, 19.09.2022 - 2 B 215/22

    Konkurrentenstreit; Anforderungsprofil; Vorauswahl; Bewerbungsunterlagen

    Die vom Antragsgegner verwendete Übersicht erscheint dem Senat als geeignetes Instrument, um nach Vorsichtung der Unterlagen die Vergleichbarkeit bei einer wie hier großen Bewerberanzahl überhaupt zu gewährleisten (vgl. Senatsbeschl. v. 8. April 2022 - 2 B 41/22 -, juris Rn. 18).
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